Bern, 27.11.2024 - Der Bundesrat hat am 27. November 2024 Anpassungen an drei Verordnungen aus dem Umweltbereich genehmigt. Die Änderungen betreffen die Abfallverordnung, die Verordnung über die Bezeichnung beschwerdeberechtigter Organisationen und die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung.