Wo gebaut wird, fahren Baumaschinen auf und Erde wird verschoben. Bodenkundliche Baubegleiterinnen und Baubegleiter (BBB) beraten Baufachleute bei der Planung und auf der Baustelle, damit abgetragener Boden wieder verwertet werden kann. Vorübergehend beanspruchte Böden sollen nicht beschädigt werden und ihre Fruchtbarkeit erhalten bleiben. Der Beizug einer bodenkundlichen Baubegleitung wird in vielen Fällen von den Baubewilligungsbehörden vorgeschrieben.
Die Bodenkundliche Gesellschaft der Schweiz (BGS) setzt sich für die Qualität bodenkundlicher Arbeiten ein. Mit diesem Ziel hat sie ein Reglement für die Verleihung des Titels «Bodenkundlicher Baubegleiter BGS» oder «Bodenkundliche Baubegleiterin BGS» erarbeitet und beim Aufbau einer Weiterbildung durch die sanu future learning ag mitgewirkt. Dieses Verfahren wurde in enger Zusammenarbeit zwischen BGS, kantonalen Bodenschutzbehörden, Baufachkreisen und dem Bundesamt für Umwelt BAFU ausgearbeitet.
Die BGS führt mit dem Fachpersonenverzeichnis eine öffentliche Liste der anerkannten BBB BGS.
Fachexpertinnen und -experten aus dem Bereich Bodenschutz auf Baustellen sind willkommen, sich um eine Anerkennung als BBB BGS bewerben.
Sie müssen für die Anerkennung folgende Bedingungen erfüllen:
Abschluss einer Hochschule (ETH, Universität, Fachhochschule) mit einer Ausrichtung oder Spezialisierung in Bodenkunde
Theoretische Kenntnisse als Grundlage für die bodenkundliche Baubegleitung: Bodenansprache, Bodenphysik, Bodenchemie, Agronomie und Forstwirtschaft, gesetzliche Grundlagen, technische Grundlagen, Bautechnik, Projektmanagement, Konfliktmanagement
Bestehen der von der BGS anerkannten Prüfung zum Nachweis der theoretischen Kenntnisse
2 Jahre praktische Berufserfahrung im Bereich bodenkundliche Baubegleitung, insbesondere Begleitung der Bodenschutzmassnahmen während der Bauphase
2 Referenzen: je von einer kantonalen Bodenschutzfachstelle und von einer örtlichen Bauleitung
Besuch eines Kurses in Konfliktmanagement
Die Grundkenntnisse in Bodenkunde stellen eine entscheidende Anerkennungsbedingung dar. Es besteht die Möglichkeit vor dem Einreichen des Dossiers eine Anfrage an die BGS zur Vorabklärung dieser Voraussetzungen zu stellen.
Das Verfahren und die Bedingungen für die Anerkennung als BBB BGS sowie die Handhabung der BBB-Liste sind im Reglement festgehalten.
BGS, Geschäftsstelle: Hauptkontakt, Reglement, administrative Verwaltung der Liste und Datenbank, Kommunikation
Auswahl- und Anerkennungskommission AAK: Prüfung der Dossiers und Entscheid über Anerkennung, Delegation in Prüfungskommission
sanu future learning ag: Vermittlung und Prüfung der theoretischen Kenntnisse, Mandat zur Durchführung des Kurses und der Prüfung "Bodenkundliche Baubegleitung"
Die sanu future learning AG führt regelmässig den Kurs «Modulare Weiterbildung Bodenkundliche Baubegleitung BBB» durch. Der Kurs stellt die ideale Vorbereitung auf die Prüfung gemäss Art. 6 Abs. 2 des Reglementes dar. Künftige Kursdaten werden unter Agenda oder auf bei der sanu publiziert.
Die Anmeldung zum Kurs und zur Prüfung erfolgt direkt bei der sanu.
Kandidatinnen und Kandidaten können ihr Bewerbungsdossier jedes Jahr bis zum 1. Juli bei der Geschäftsstelle der BGS einreichen.
Bei Fragen zum Anerkennungsverfahren und zum Bewerbungsdossier hilft Ihnen die Geschäftsstelle der BGS gerne weiter!
Die BBB BGS sind verpflichtet, sich nach ihrer Anerkennung laufend weiterzubilden. Einmal jährlich bietet die BGS zu diesem Zweck eine Austausch- und Weiterbildungstagung für BBB an. Diese wird abwechslungsweise von der BGS und der sanu organisiert.
Ergänzend sind die Jahrestagung und die Jahresexkursion der BGS eine gute Gelegenheit, am Puls des aktuellen bodenkundlichen Geschehens zu bleiben. Weitere Fortbildungsmöglichkeiten und interessante Veranstaltungen für BBB werden unter Agenda publiziert.
Die Anerkennung als BBB BGS ist keine Voraussetzung um Dienstleistungen zur bodenkundlichen Baubegleitung anzubieten. Die Anerkennung bring Ihnen folgende Vorteile:
Führen eines in der Branche breit anerkannten Titels.
Qualitätsnachweis zum Ausführen von Arbeiten in der bodenkundlichen Baubegleitung.
Eintrag im Fachpersonenverzeichnis als BBB BGS, auf diese Liste wird von Kantonen im Rahmen von Bewilligungsverfahren häufig verwiesen.
Erhalt von Informationen von BGS-Geschäftsstelle zu Weiterbildungstagen etc.
Verwendung des Gütesigels auf Webseite und Offerten.
Die derzeit sieben Mitglieder der Auswahl- und Anerkennungskommission (AAK) beurteilen die Anforderungen, über die ein/e BBB verfügen muss, um qualitative Leistungen und einen effektiven Schutz der Böden auf den Baustellen garantieren zu können.
Die AAK setzt sich zusammen aus Mitgliedern des BGS-Vorstands, Spezialistinnen für Bodenschutz auf der Baustelle, Vertretern von Hochschulen (Fachbereich Bodenkunde) und der kantonalen Fachstellen für Bodenschutz, Berufsverbänden und des Bundesamts für Umwelt (BAFU).
Derzeit besetzen folgende Personen die AAK:
BGS-Vorstand: Matias Laustela (zuständiger Mandat BBB des BGS-Vorstandes, Präsident AAK)
BBB BGS: Markus Günter (BABU GmbH)
BBB BGS: Giorgia Fauth-Pelli (IFEC ingegneria SA)
Hochschule: Stéphane Burgos (HAFL)
Kantonale Fachstellen Bodenschutz: Maurus Fischer (FaBo Graubünden)
Berufsverbände: Bruno Käufeler (svu|asep)
BAFU: Corsin Lang (BAFU Abteilung Boden)
Kontrolle, ob die Kandidierenden die Voraussetzungen zur Anerkennung erfüllen
Erteilung der Anerkennung zum BBB BGS
Beratung der Institutionen, die eine Spezialausbildung zum Bodenschutz auf Baustellen anbieten
Anerkennung der Prüfungen, welche die Kontrolle der theoretischen Kenntnisse zur Baubegleitung Bodenschutz erlauben
Um die Qualität der bodenkundlichen Arbeiten auf Baustellen auch künftig hoch zu halten, das Instrument der BBB weiterzuentwickeln und auch um Problemfelder zu erkennen, wird im Anerkennungsreglement eine Qualitätskontrolle vorgeschrieben. Dabei wird sowohl eine Erhebung bei den kantonalen Bodenschutzfachstellen als auch bei den BBB BGS selbst, die im Fachpersonenverzeichnis eingetragen sind, durchgeführt.
Hier finden Sie das Bewerbungsdossier für die Anerkennung als Bodenkundlicher Baubegleiter oder Baubegleiterin BGS.