Anerkannte Bodenkundliche Baubegleiter und Baubegleiterinnen werden im Fachpersonenverzeichnis mit der Bezeichnung "anerkannte/r BBB BGS" geführt und können mit dem Filter angezeigt werden.
Folgende Voraussetzungen gemäss Reglement müssen erfüllt sein:
Bestehen des Anerkennungsverfahrens
regelmässig von der BGS anerkannte Weiterbildungen besuchen
Bezahlen der Listengebühr für die regelmässige Prüfung der Voraussetzungen durch die Geschäftsstelle
Eine BGS-Mitgliedschaft ist keine Voraussetzung für den Eintrag als BBB BGS.
Jedes Mitglied der BGS kann sich als Fachperson im Verzeichnis eintragen lassen. Der Eintrag ist in der Mitgliedschaft inbegriffen. Kollektivmitglieder können bis zu drei Einzelpersonen eintragen lassen, die zu ihrer Institution gehören.
Für einen Eintrag ins Verzeichnis senden Sie bitte das ausgefüllte Formular Fachpersonenverzeichnis an die Geschäftsstelle.